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   OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99   

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https://dejure.org/1999,7388
OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99 (https://dejure.org/1999,7388)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.1999 - 9 U 53/99 (https://dejure.org/1999,7388)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 1999 - 9 U 53/99 (https://dejure.org/1999,7388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 723 Abs. 1 S. 1 BGB; § 723 Abs. 3 BGB
    Sofortige Auflösung (Liquidation) einer Gesellschaft; Feststellung des Fortbestandes der Gesellschafterstellung ; Ordnungsgemäße Kündigung der Gesellschafterstellung und Zugang der Kündigung ; Unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechts im Gesellschaftervertrag; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Auflösung (Liquidation) einer Gesellschaft; Feststellung des Fortbestandes der Gesellschafterstellung ; Ordnungsgemäße Kündigung der Gesellschafterstellung und Zugang der Kündigung ; Unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechts im Gesellschaftervertrag; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 989
  • NZG 2000, 586
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 18/94

    Informationsrecht des Kommanditisten bei erlaubter Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99
    Zwar wird der Bestimmheitsgrundsatz in der Literatur vielfach kritisiert und abgelehnt oder eingeschränkt (vgl. die Nachweise bei MünchKomm.-Ulmer, 3. Aufl., Rdn. 148 zu § 707 BGB ), doch wird er vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 1995, 194 f.) aufrecht erhalten.
  • BGH, 05.11.1984 - II ZR 111/84

    Wirksamkeit eines Beschlusses der Gesellschaft bei einer Publikums-KG

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99
    Denn jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art, in denen nicht erkennbar ist, dass ein weiteres Zuwarten die Gesellschaft oder die Gesellschafter schwer und unerträglich beeinträchtigen würde, hat es bei dem Grundsatz sein Bewenden, dass die Mitgesellschafter den zur Zustimmung verpflichteten, aber nicht zustimmenden Gesellschafter auf Zustimmung verklagen müssen (BGH WM 1985, 195 f).
  • BGH, 20.12.1962 - VII ZR 264/60
    Auszug aus OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob ein Ausscheiden aus einer in Liquidation befindlichen GbR überhaupt möglich ist, wenn die Kündigungserklärung dem Auflösungsbeschluss zeitlich vorgelagert ist (die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs - BGH WM 1963, 728 ff. - betraf einen Fall, in dem sich die Gesellschaft bei Zugang der Kündigungserklärungen bereits im Abwicklungsstadium befand), weil es bereits an einem wirksamen Auflösungsbeschluss fehlt.
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZR 147/14

    Beitritt eines Gewerberaummieters zu einer in der Rechtsform einer GbR geführten

    Ein Zugang gegenüber den vertretungsberechtigten Gesellschaftern reicht grundsätzlich nicht aus, weil sich deren Vertretungsbefugnis regelmäßig nicht auf Geschäfte erstreckt, die die Geschäftsgrundlage der Gesellschaft betreffen (vgl. OLG Celle NZG 2000, 586; Staudinger/Habermeier BGB [2003] § 723 Rn. 9).

    Der Zugang gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter ist nur dann ausreichend, wenn der Gesellschaftsvertrag diesen zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen ermächtigt (MünchKommBGB/Schäfer 6. Aufl. § 723 Rn. 11) oder wenn er die an die Gesellschaft gerichteten Kündigungserklärungen von sich aus an die übrigen Gesellschafter zur Kenntnisnahme weiter leitet (vgl. BGH Urteil vom 11. Januar 1993 - II ZR 227/91 - NJW 1993, 1002; OLG Celle NZG 2000, 586).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 15 U 26/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Vertriebsfirma lediglich zur Prüfung des Kapitalanlagekonzepts anhand des zur Verfügung stehenden Prospekts auf innere Plausibilität verpflichtet (BGH NJW-RR 2000, 989).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 15 U 14/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Vertriebsfirma lediglich zur Prüfung des Kapitalanlagekonzepts anhand des zur Verfügung stehenden Prospekts auf innere Plausibilität verpflichtet (BGH NJW-RR 2000, 989).
  • LG München I, 31.07.2008 - 32 O 4765/08
    Der zwischen dem Anlageinteressenten und einem solchen Anlagevermittler zustande gekommene Vertrag zielt lediglich auf Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH NJW-RR 93, 1114 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW-RR 2000, 989).
  • LG München I, 01.08.2008 - 32 O 17561/07
    Der zwischen dem Anlageinteressenten und einem solchen Anlagevermittler zustande gekommene Vertrag zielt lediglich auf Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind ( BGH NJW-RR 93, 1114 m.w.N., vgl. BGH NJW-RR 2000, 989).
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